Strassenverkehrsrecht
Nach einen unverschuldeten Unfall, oder auch wenn Sie an dem Geschehen möglicherweise eine Teilschuld haben, erledigen wir die Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherungen. Dabei führen wir sämtliche Korrespondenz und wickeln wenn gewünscht, auch den notwendigen Zahlungsverkehr ab, damit Sie sich um so wenig wie möglich kümmern müssen.
Sofern notwendig beauftragen wir für Sie einen kompetenten, von der gegnerischen Versicherung unabhängigen Sachverständigen, damit Ihre Ansprüche in größtmöglichem Umfang festgestellt und bezahlt werden.
Oder sind Sie geblitzt worden ? Oder droht Ihnen aus sonstigem Grund ein Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes oder eventuell sogar ein Fahrverbot ? Dann wenden Sie sich an uns. Durch geschickte Verteidigung kann oftmals ein Bußgeld verringert oder möglicherweise ein Fahrverbot verhindert werden.
Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist RA Michael Ulbrich dabei auf die Schadensregulierung und die Verteidigung in Verkehrs-OWi-Sachen besonders spezialisiert.
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